Altersgrenze für öffentlich-bestellte Sachverständige zulässig

Eine Altersgrenze für öffentlich-bestellte Sachverständige von 68 Jahren verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters gemäß § 1 AGG. Es ist fraglich, ob das AGG in diesem Fall ...

Haftpflichtversicherung des Architekten

Verletzung der Anzeigeobliegenheit

Gewährleistungsbürgschaft

Vorsicht bei Einschränkungen

Teilkündigung

Abnahme erforderlich!

Verlust der Gewährleistungsansprüche

Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht

Vergaberechtsreform 2006

Seit dem 01. November 2006 in Kraft!