Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung/Lohnsteuer
Verhaltensanforderungen an den Geschäftsführer
Bei einer (drohenden) Insolvenz der GmbH gerät der Geschäftsführer schnell in verschiedene Pflichtkollisionen. Wie er sich bei der Pflichtkollision zwischen Massesicherungspflicht und Verpflichtung zur Abführung von Sozial- und Steuerabgaben zu verhalten hat, hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 15. Juli 2009 entschieden.
Führt der Geschäftsführer bei Insolvenzreife der Gesellschaft den sozial- oder steuerrechtlichen Befehlen folgend Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung oder Lohnsteuer ab, handelt er mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Nach Ansicht der Richter ist er damit der Gesellschaft gegenüber nicht erstattungspflichtig.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht