Geschäftsführerentlastung
Die Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH ist treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt erzwungen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde.
Der Bundesgerichtshof hat so mit Urteil vom 05. Mai 2009 im Falle eines GmbH-Geschäftsführers entschieden, der kurzfristig eine Beschlussfassung zu seiner Entlastung angestrebt hatte, nachdem klar geworden war, dass er seine Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hatte. Diese Vorgehensweise missbilligte das Oberste Zivilgericht und erklärte die Entlastung für unwirksam. Sie habe nur dazu gedient, den Geschäftsführer aus der Verantwortung für sein Verhalten zu nehmen und eine weitere Untersuchung zu verhindern.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht