Kurzarbeitergeld
Bezugsfrist um 18 Monate verlängert
Auch im Jahr 2010 gibt es eine Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld. Für die Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2010 beginnen, gilt eine neue Bezugsfrist von 18 Monaten. Ohne diese neue Regelung würde die Bezugsfrist entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich maximal 6 Monate betragen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten.Zu beachten ist, dass es bei den besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung – etwa die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge – bleibt. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16. Dezember 2009: „Das ändert sich im neuen Jahr.“)Roland GronauRechtsanwalt