Mehr als 30 Jahre nicht genutztes Recht ist verwirkt

Ein Recht, das mehr als 30 Jahre nicht genutzt wurde, ist grundsätzlich verwirkt. Dies hat das Koblenzer Oberlandesgericht (Az. 1 U 611/05) entschieden. Nach dem Richterspruch gilt dies selbst dann, wenn es sich um Nutzungsrechte an einem Grundstück handelt und diese Rechte im Grundbuch eingetragen sind.

Der Eigentümer des Grundstücks habe nach einer so langen Zeitspanne dann sogar einen Anspruch auf Löschung der entsprechenden Grundbuchpassage. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Grundstückseigentümers gegen ein Bimsabbauunternehmen statt. Der Kläger hatte dem Unternehmen 1958 an seinem Grundstück ein Bimsausbeuterecht eingeräumt. Zwar wurde dann bis 1961 der so genannte Oberbims abgebaut, nicht aber die tiefer liegenden Bimstrassen. In den Folgejahren wurde das Grundstück daraufhin rekultiviert und für den Ackerbau genutzt. Der Kläger fürchtete nun, das Unternehmen könnte auf dem im Grundbuch eingetragenen Ausbeuterecht auch weiterhin bestehen.

Dies sah das OLG nicht so. Denn die Richter räumten der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz des Grundstückseigentümers den Vorrang gegenüber der laut Grundbuch noch bestehenden Rechtsposition des Grundstückseigentümers ein.

Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin