Mehr Schutz bei Kontopfändungen

Das Bundeskabinett hat am 5. September 2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Beabsichtigt ist, erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzuführen, auf welchem für den Schuldner ohne Weiteres monatlich ein Sockel-Pfändungsschutz sichergestellt wird.Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften das Guthaben gebildet worden war.

Jeder Kunde kann dann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Vorgesehen sind:: • Ein Kontoguthaben, das den Pfändungsfreibetrag von (dann) 985,15 € nicht übersteigt, ist der Pfändung nicht zugänglich (sog. Basispfändungsschutz). Über diesen Betrag kann der Kontoinhaber somit monatlich verfügen, d.h. Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge u. ä. tätigen. • Der Basisbetrag wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Wird ein Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird der Rest auf den folgenden Monat übertragen.• Die Art der Einkünfte ist für den Pfändungsschutz irrelevant. Künftig sind also auch die Einkünfte Selbstständiger und freiwillige Leistungen Dritter geschützt. •

Eine Erhöhung des Basispfändungsbetrags (beispielsweise im Hinblick auf gesetzliche Unterhaltspflichten) oder eine Herabsetzung des Basispfändungsschutzes kann beim zuständigen Gericht beantragt werden. • Automatischer Pfändungsschutz kann ausschließlich beim P-Konto gewährt werden. Es soll ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto bestehen. Die neue Einrichtung eines P-Kontos indes soll der Schuldner nicht beanspruchen können. Besonders für selbständig Tätige könnte die Reform vorteilhaft sein.

Denn da ihr Einkommen nicht als „Arbeitseinkommen“ gilt, mithin die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitnehmer nicht greifen, müssen diese nach der gegenwärtigen Rechtslage einen Antrag bei Gericht stellen, um ihre finanzielle „Grundversorgung“ sicherzustellen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Mit Inkrafttreten kann Ende 2008 gerechnet werden.

Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin