GmbH-Geschäftsführung

Die Frage, ob der Geschäftsführer bedingt bestellt werden kann, war jahrelang umstritten. Der Bundesgerichtshof hat dies in einer Entscheidung aus Oktober 2005 nunmehr bejaht. Die Bestellung darf auch unter einer auflösenden Bedingung erfolgen Tritt die Bedingung ein, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt.

In dem zu entscheidenden Fall war der Beklagte zum Geschäftsführer mit der Maßgabe bestellt worden, dass er als Geschäftsführer ausscheiden solle, wenn er der GmbH ab dem 31. Dezember 1996 nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stelle. Die Bestellung war deshalb “befristet“. Als der Geschäftsführer dann tatsächlich nicht seine volle Arbeitskraft zum vereinbarten Zeitpunkt eingebracht hatte, war seitens eines Gesellschafters Klage erhoben worden mit dem Ziel festzustellen, dass der Geschäftsführer sein Amt verloren habe.

Dr. Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht