Handwerker-GmbH

Die Eintragung einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks (hier Friseurbetrieb) vorsieht, kann im Handelsregister nur erfolgen, wenn der Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder ein diesbezügliches Negativattest vorgelegt wird.

Über die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs konnte das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 08. Juni 2005 mangels Zuständigkeit allerdings nicht entscheiden. Hierfür seien die Verwaltungsgerichte zuständig.

Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin