Rechts vor links gilt nicht immer
Nach einer neueren Entscheidung des OLG Koblenz vom 13. Februar 2006 (Az.: 12 U 25/05) müssen Autofahrer an Kreuzungen auf abgelegenen Wirtschaftswegen neben der Regel rechts vor links auch den von links kommenden Verkehr beachten.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war eine Autofahrerin mit ihrem Wagen auf einem Wirtschaftsweg in einem Weinberg unterwegs und hatte ein von links kommendes Auto nicht wahrgenommen. Daraufhin kam es zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Obwohl die Frau die Vorfahrtsregeln eigentlich beachtet hatte, habe sie nach Auffassung des OLG Koblenz nur einen Anspruch auf 2/3 des ihr entstandenen Schadens.
Das OLG Koblenz führt insoweit aus, die Frau haben den Unfall mitverursacht. Ein Wirtschaftsweg verleitet dazu, nicht mit anderen Fahrzeugen zu rechnen. Daher müsse der Vorfahrtsberechtigte ein unvorsichtiges Verhalten der anderen Autofahrer regelmäßig einkalkulieren. Tut er dies nicht, ist ihm ein Mitverschulden anzurechnen.
Matthias SchmidtRechtsanwalt