Anwohner müssen tagsüber Sport- und Spiellärm dulden
Nach Ansicht des Koblenzer Verwaltungsgerichts (Az. 1 K 1074/05) ist Sport- und Spiellärm von den Anwohnern jedenfalls tagsüber zu dulden. Dies gilt auch für die Nutzung von Schulhöfen, wenn diese nachmittags für Ballspiele freigeben werden, betonten die Richter.
Sie wiesen eine Klage von Anwohnern ab. Diese hatten sich dagegen gewandt, dass die Stadt einen Schulhof außerhalb der Unterrichtszeiten als Sport- und Spielplatz freigegeben hatte. Die Anwohner meinten, außerhalb der Unterrichtszeiten die Lärmbelästigungen nicht dulden zu müssen.
Das Verwaltungsgericht sah dies anders. Die Richter betonten, bei dem Lärm handele es sich zwar im rechtlichen Sinne um Immissionen. Sie werteten diese jedoch als „unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern“. Solcher Lärm gehöre untrennbar zum Wohnen in Städten dazu und müsse von Nachbarn grundsätzlich akzeptiert werden.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht