Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft kann - so das Oberlandesgericht Frankfurt - verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.
Allerdings dürfe der Vorstand eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern (Beschluss vom 30. Januar 2006).
Dr. Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht