EuGH entscheidet zu Gunsten der Anleger von "Schrottimmobilien"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben. Privatpersonen, die bei einer Bank einen Kredit genommen und den Vertrag nicht in den Räumen des betroffenen Instituts unterschrieben haben, erhalten nun gute Chancen, den Vertrag zu annullieren, wenn im Kreditvertrag nicht ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht nach dem Haustürgesetz hingewiesen wurde.
Ob dem einzelnen Anleger ein Widerrufsrecht zusteht, hängt von vielen Faktoren ab. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich beraten zu lassen, ob im individuellen Fall eine Haustürsituation vorlag und somit ein Widerrufsrecht besteht.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwälin und Fachanwältin für Steuerrecht