Fahrverbot

Nach einem neueren Urteil des OLG Dresden kommt die Anordnung eines Regelfahrverbotes gemäß § 4 BKatV aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Augenblicksversagen nicht in Betracht. Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangsschild übersehen und musste sich ihm aufgrund äußerer Umstände (z. B. vorhergehender Geschwindigkeitstrichter, örtliche Bebauung) nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand, ist die Annahme eines Augenblickversagens nicht zu beanstanden. Die Anordnung eines Regelfahrverbotes kommt dann nicht in Betracht.

Matthias Schmidt
Rechtsanwalt