Eintragung einer limited in Handelsregister

Eine beschränkt haftende Kapitalgesellschaft englischen Rechts - limited - war nach Gründung am 02. Oktober 2003 in das zentrale Handelsregister Cardiff eingetragen worden. Nach Gründung einer deutschen Niederlassung kam das zuständige Registergericht zwar dem Antrag, die Zweigniederlassung in das bundesdeutsche Handelsregister einzutragen nach; nicht entsprochen wurde allerdings dem Ansinnen der limited, auch die Befreiung von dem sog. Verbot des Selbstkontrahierens einzutragen. Nur der Geschäftsführer, dem die Befreiung erteilt wurde, ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft Geschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (§ 181 BGB).

Das Registergericht vertrat die Auffassung, dass dem englischen Recht ein Verbot von Insichgeschäften nicht bekannt sei, so dass auch keine Ausnahme hiervon zugelassen werden könne.

Dem widersprach das Landgericht Freiburg mit Beschluss vom 21. Juli 2004: Da das inländische Handelsregister die Vertretungsverhältnisse auszuweisen habe, zu denen auch die Frage der Zulässigkeit des Selbstkontrahierens gehöre, sei ein entsprechender Hinweis notwendiger Inhalt der Eintragung.


Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin