Sicherheitseinbehalt und Bürgschaft
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 13. November 2003 - gegen die bisher herrschende Meinung - entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die die Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes für die Dauer der Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft vorsieht und die Verpflichtung zur Einzahlung auf ein Sperrkonto gem. § 17 Nr. 6 VOB/B ausschließt, wirksam ist. Auftraggeber sollten ihre Verträge entsprechend anpassen.
Philipp Schwoerer
Rechtsanwalt