Vertragserfüllungs- bürgschaft auf erstes Anfordern
Der BGH hat in seinem Urteil vom 25. März 2004 entschieden, dass die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam ist. Der Vertrag sei ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schulde. Diese ergänzende Vertragsauslegung komme allerdings für Verträge, die nach dem 31.12.2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat des Weiteren klargestellt, dass dies auch für Verträge gelte, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.
Philipp Schwoerer
Rechtsanwalt