Stellenpool

Versetzung Berliner Beamter verfassungswidrig.

Nach dem Berliner „Stellenpoolgesetz“ werden diejenigen Beamten zum Stellenpool versetzt, deren Beschäftigung bei ihren bisherigen Dienststellen durch den Wegfall oder die Verlagerung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich ist. Diese Versetzung ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.2008 rechtswidrig.

Durch die Versetzung verlieren die Beamten ihr bisheriges Recht, ohne beim Stellenpool ein neues Amt zu erhalten. Stattdessen werden sie nach Art von Leiharbeitnehmern zu verschiedenen Berliner Dienststellen abgeordnet oder bei Beschäftigungslosigkeit ausgebildet bzw. umgeschult. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz, dass jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes Amt übertragen werden muss, in dem er amtsangemessen zu beschäftigen ist.


Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht