Beweiskraft eines Telefaxberichts

Die Vergabekammer Thüringen  (Beschluss vom 26. Februar 2008) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 05. März 2008) haben nochmals die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass ein Telefax-Sendebericht nicht den Zugang eines Schreibens beweist. Daran ändere auch der heutige Stand der Technik nichts.

Es muss daher weiter empfohlen werden, „wichtige“ Schriftstücke entweder per Boten zu übersenden oder sich den Eingang des Telefaxes telefonisch bestätigen zu lassen. Zu dem entsprechenden Telefonat sollte ein Vermerk gefertigt werden, in welchem der Zeitpunkt des Telefonats sowie der Gesprächspartner festgehalten wird.

Philipp Schwoerer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht