Fehlende Abdichtung
Mit Beschluss vom 24. April 2008 hat der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 12. September 2007 zurückgewiesen, in welchem dieses einem Estrichleger die Pflicht auferlegt, für eine Abdichtung des zu erstellenden Bodenbelages zu sorgen, obwohl weder der alte Boden über eine Abdichtung verfügte, noch die Frage der Abdichtung im Vertrag konkret geregelt war.
In dem konkreten Fall hatte der Estrichleger eine Bodenbeschichtung in einem Sirupraum eines Getränkeherstellers neu herzustellen. Aufgrund der fehlenden Abdichtung in dem alten Boden sowie der fehlenden Regelung in dem Vertrag sah der Estrichleger keine Notwendigkeit, eine Abdichtung des neuen Bodenbelages vorzunehmen. Mit Verweis auf die Verletzung seiner Prüfungs- und Hinweispflichten gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B spricht das Oberlandesgericht dem Bauherren eine Minderung des Werklohnanspruches zu. Der Estrichleger hätte Bedenken anmelden müssen.
Philipp Schwoerer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht