Unterschreitung Regelsätze Bußgeldkatalogverordnung

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2006 (Az: 1 Ss 82/06) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass die in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) vorgesehenen Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr unterschritten werden können.

Dies soll dann möglich sein, wenn ein Festhalten an den Regelsätzen dazu führen würde, dass gegen den Betroffenen eine unverhältnismäßige, von ihm nicht leistbare Sanktion festgesetzt würde. Wann von einer unverhältnismäßigen Sanktion auszugehen ist, ist jeweils anhand des Einzelfalls zu prüfen.

Matthias Schmidt
Rechtsanwalt