Marode Straßen
Für die Sanierung von maroden Gemeindestraßen kann eine Kommune Anlieger auch dann zur Kasse bitten, wenn sie die Straßenerneuerung jahrelang aufgeschoben hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10758/05) hervor.
Es stehe grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde, inwieweit sie Instandhaltungsarbeiten an einer Straße vornehme, meinten die Richter. Das Gericht verwarf mit seinem Beschluss die Berufung gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes.
Mehrere Anlieger in einer Gemeinde hatten sich dagegen gewandt, dass sie für die Erneuerung ihrer alten Straße aufkommen sollten. Sie hielten der Gemeinde vor, rund 40 Jahre nichts daran getan zu haben. Die dadurch erforderlich gewordenen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen dürften nicht zu Lasten der Anwohner gehen.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht