Neue Rechtsprechung für Dienstbezüge für Beamte in den neuen Bundesländern
Der ruhegehaltfähige Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge gem. §§ 73 BBesG in Verbindung mit 4 Abs. 1 der 2. BesÜVO, welcher den Beamten in den neuen Bundesländern gezahlt werden kann, sofern diese ihre Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erlangt haben, steht auch denjenigen Staatsdienern zu, die nur einen Teil ihrer Berufsausbildung im Gebiet der früheren Bundesrepublik erworben haben. So entscheid das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.06.2006 (Az.: 2 C 14/05).
Dies gelte nach Ansicht des Gerichtes zumindest dann, wenn der im bisherigen Bundesgebiet durchgeführte Teil der Ausbildung und Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmacht und demgegenüber nur Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt worden sind.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht