Diskriminierende Äußerungen

Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05. September 2006 (Az.: 96 Ca 23147/05) kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der andere Arbeitnehmer mit diskriminierenden, beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabwürdigt, fristlos kündigen. Dabei weist das Arbeitsgericht Berlin jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Arbeitnehmer einen deutschen Kollegen aufgrund seiner polnischen Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden und beleidigenden Äußerungen herabgewürdigt. Erst als der diskriminierte Kollege sich an den Personalrat gewandt hatte, erfuhr die Personalabteilung des Arbeitgebers von den Vorfällen. Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer wurde daraufhin von dem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Die von dem Arbeitnehmer hiergegen gerichtete Klage blieb vor dem Arbeitsgericht ohne Erfolg, da dieses in den diskriminierenden Beleidigungen des Klägers eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses sah.

Matthias Schmidt
Rechtsanwalt