Ethik-Unterricht an Berliner Schulen verfassungsgemäß
Die im Land Berlin mit Wirkung für das Schuljahr 2006/2007 erfolgte Einführung eines verbindlichen Ethik-Unterrichts ohne Abmeldemöglichkeit an den öffentlichen Schulen ist verfassungsgemäß. Geklagt hatten ein 13-jähriges Mädchen, das in Berlin eine öffentliche Schule besuchte, und ihre Eltern. Sie hielten die in Berlin mit Wirkung zum Schuljahr 2006/2007 erfolgte Einführung des Ethik-Unterrichts als Pflichtfach und die daneben nur freiwillig bestehende Möglichkeit zur Teilnahme am Religionsunterricht für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht sah in seiner Entscheidung vom 15. März 2007 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Der für alle Schüler verpflichtende Ethik-Unterricht verfolge die legitimen Ziele, Minderheiten zu integrieren und die Fähigkeiten der Schüler zu Toleranz sowie zum Dialog mit Anhängern der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen zu fördern. Außerdem solle den Schülern hierdurch eine gemeinsame Wertebasis vermittelt werden. Das Land Berlin dürfte davon ausgehen, dass dieses Anliegen bei einem nach den jeweiligen Glaubensrichtungen getrennt erteilten Religionsunterricht nicht in gleicher Weise Rechnung getragen werden kann durch einen gemeinsamen Pflicht-Ethik-Unterricht.
Die verpflichtende Einführung von Ethik-Unterricht führt auch nicht dazu, dass Schülern die beabsichtigte Teilnahme am Religionsunterricht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert wird. Denn die zusätzliche Teilnahme am Religionsunterricht führt nur zu einer geringfügigen zeitlichen Mehrbelastung.
Dr. Kretschmer
Rechtsanwältin