Luftraum über Nachbargrundstück

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 26. Februar 2007 entschieden, dass das Eindringen von Kranauslegern von einem großstädtischen Bauvorhaben in den Luftraum eines Nachbargrundstückes keine verbotene Eigenmacht darstellt und vom entschädigungslos hinzunehmen ist. Dies gelte allerdings nur mit der Einschränkung, dass keine Lasten über das Nachbargrundstück geschwenkt werden und nicht ersichtlich ist, dass der Nachbar den Luftraum über seinem Grundstück während der Inanspruchnahme für eigene Zwecke nutzen will.

Soweit ersichtlich hat mit diesem Urteil erstmals ein Oberlandesgericht entschieden, dass unter bestimmten Umständen ein Bauherr nicht auf die Zustimmung des Nachbarn zur Überschwenkung seines Grundstückes angewiesen. Dennoch muss auch weiterhin davon ausgegangen werden, dass ein Grundstückseigentümer den Eintritt eines Kranauslegers in den Luftraum eines Grundstückes nur in Ausnahmefällen dulden muss.

Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin