Patientenverfügung
Die Patientenverfügung, oftmals auch als Patiententestament bezeichnet, beinhaltet eine formfreie schriftliche Anweisung des Patienten an seinen Arzt, in einer bestimmten zukünftigen Situation, in welcher er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, bestimmte medizinische Maßnahmen, wie beispielsweise künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen, zu unterlassen aber auch durchzuführen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil im März 2003 die Patientenverfügungen als verbindlich angesehen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass solche Verfügungen nur dann zulässig sind, wenn das Grundleiden einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen hat, was beispielsweise bei einem Wachkoma nicht der Fall ist. Denn hier steht der Tod nicht unmittelbar bevor.
Bis jetzt ist eine gesetzliche Form für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Wichtig ist allerdings, dass die Patientenverfügung schriftlich abgefasst ist. Eine Mitunterzeichnung durch Zeugen oder eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, aber hilfreich, um den Willen zu bekräftigen. Zudem empfiehlt es sich, mit den nahen Angehörigen über die beabsichtigte Patientenverfügung zu sprechen. Diesen wird es im Erstfall leichter Fallen, den Willen des Betroffenen zu akzeptieren und zu befolgen, wenn vorher mit ihnen darüber gesprochen wurde. Im Übrigen sollte sicher gestellt werden, dass die Patientenverfügung möglichst schnell gefunden werden kann. Hilfreich ist dafür zum Beispiel ein Hinweis in der Geldbörse, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist oder wo sich diese befindet. Es empfiehlt sich zudem, den Willen der Patientenverfügung zu bekräftigen, in dem die Verfügung in regelmäßigen Abständen erneut unterschrieben wird.
Dr. Petra Kretschmer
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht