Reform des Genossenschaftsrechts

Am 18. August 2006 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts in Kraft getreten. "Das neue Gesetz bringt frischen Wind in den Genossenschaftsbereich. Sowohl für bestehende Genossenschaften als auch für Neugründungen wird sich einiges ändern, die Rechtsform der Genossenschaft wird attraktiver werden", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Es handelt sich um die umfangreichsten Änderungen des Genossenschaftsgesetzes seit mehr als 30 Jahren. Im Einzelnen gibt es Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen:

Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert; insbesondere kleine Genossenschaften sollen von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Die Mindestmitgliederzahl wurde von sieben auf drei abgesenkt. Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf den Aufsichtsrat verzichten. Besonders wichtig für die vielen kleineren Genossenschaften ist die Befreiung von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro oder mit Umsatzerlösen bis zwei Millionen Euro. Ferner wird die Rechtsform der Genossenschaft auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet.

Einige Elemente der im Aktienrecht geführten sog. Corporate Governance-Diskussion werden auf den Genossenschaftsbereich übertragen. Dazu gehören unter anderem die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats, die Verbesserung der Informationsversorgung der Mitglieder und die Stärkung der Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung.

Schließlich wird das Genossenschaftsgesetz auch sprachlich modernisiert. Die Bezeichnung Genosse wurde durch die geschlechtsneutrale und schon jetzt in der Praxis gebräuchliche Bezeichnung Mitglied der Genossenschaft ersetzt.

Die Neuerungen sind nicht verpflichtend. Jede Genossenschaft kann frei entscheiden, ob sie zum Beispiel investierende Mitglieder zulässt oder ein Mindestkapital einführt. Durch derartige Freiräume soll die Rechtsform der Genossenschaft gestärkt werden.

Das Gesetz enthält ferner die erforderlichen Regelungen zur Einführung einer neuen supranationalen Rechtsform, der Europäischen Genossenschaft. Die neue Rechtsform soll die grenzüberschreitende Tätigkeit von Genossenschaften in der EU erleichtern.

Dr. Kretschmer
Rechtsanwältin