Benutzung Palm-Organizer
Nach einem neueren Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az: 3 Ss 219/05) dürfen auch sogenannte Palm-Organizer im Straßenverkehr nicht benutzt werden. Damit hat das OLG Karlsruhe einen Palm-Organizer mit einem Mobiltelefon gleichgestellt.
Matthias Schmidt
Rechtsanwalt