Saison-Kurzarbeitergeld

Seit dem 01. November 2006 ersetzt das Saison-Kurzarbeitergeld das bisherige System der Winterbauförderung. Es hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Die Saison-Kurzarbeiter-Regelung ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der ersten Ausfallstunde gezahlt. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Bauhauptgewerbe noch Arbeitszeitguthaben einzubringen oder im Baunebengewerbe noch Vorausleistungen zu erbringen sind. Es wird in der Schlechtwetterzeit vom 01. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Nur im Baunebengewerbe gilt in der Winterperiode 2006/2007 noch die bislang gültige Schlechtwetterzeit ab dem 01. November. Die Berechnung und die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht dem Kurzarbeitergeld und dem bisherigen Winterausfallgeld. Sie richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Kalendermonat. Die Arbeitnehmer des Baugewerbes haben zudem Anspruch auf ergänzende Leistungen wie das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld.

Arbeitgeber bekommen die von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Bezieher des Saison-Kurzarbeitergeldes erstattet. Die neue Förderung ist nach Aussage der Bundesregierung für die Baubetriebe nahezu kostenneutral. Finanziert wird das Saison-Kurzarbeitergeld aus Beitragsmitteln zur Arbeitsförderung, ergänzende Leistungen werden aus Umlagemitteln bereit gestellt.

Matthias Schmidt
Rechtsanwalt